Beiträge

EUR EUR EUR
Aufnahmegebühr (einmalig) jährlich
Erwachsene     16,00
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre     10,00
Probestunden für alle Sparten (max. 2 mal möglich)
- für Erwachsene
- für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre kostenlos
    5,00
Beiträge vierteljährlich halbjährlich  
Erwachsene 78,00 156,00  
Ehepartner und volljährige Familienangehörige eines Mitgliedes 60,00 120,00  
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre,
Studenten, Auszubildende, Grundwehr- und Ersatzdienstleistende (bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres)
48,00 96,00  
Minderjährige Kinder, wenn ein Elternteil oder Geschwisterkind Mitglied sind 36,00 72,00  
3. minderjähriges Kind 24,00 48,00  
Passive, nicht am Übungsbetrieb teilnehmende Mitglieder 42,00 84,00  
Sonderbeiträge (Mitgliedschaft ist Voraussetzung) vierteljährlich halbjährlich jährlich
Basketball      
- Sonderbeitrag Erwachsene 30,00 60,00  
- Sonderbeitrag Jugendliche bis 18 Jahre 21,00 42,00  
Kampfsport      
- Sonderbeitrag Kampfsportarten (Judo, Vovinam,) 60,00 120,00  
JAHNosch Sport 45,00 90,00  
Tennis      
- Sonderbeitrag Erwachsene     50,00
- Sonderbeitrag Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre)     30,00
Rhythmische Sportgymnastik 15,00 30,00  
Turnen      
- Sonderbeitrag Leistungsgruppe Mädchen ab 8 Jahre 15,00 30,00  
- Sonderbeitrag Eltern-Kind- / Kleinkinderturnen 15,00 30,00  
Volleyball   6,00 12,00  
Fitness & Wellness      
- Fitness-Studio (Zutritt ab 16 Jahre) 48,00 96,00  
- Fitness-Studio mit Saunazutritt 66,00 132,00  
- Sauna (Zutritt ab 16 Jahre) 36,00 72,00  
- Saunabeitrag (Saison April bis September, Oktober bis März)   72,00  

Die Sauna-Saisonabo´s (Winter und/oder Sommer) können Sie bar oder per EC in der Geschäftsstelle entrichten oder über das Lastschriftmandat abbuchen lassen.
Alle Beiträge sind viertel- oder halbjährlich durch SEPA-Lastschriftmandat zu entrichten.

Beitragsermäßigung

für Schüler und Jugendliche über 18 Jahre, Auszubildende und Studenten bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres: jährliche Vorlage einer Schulbescheinigung, des Lehrvertrages oder der Immatrikulationsbescheinigung für das Sommer- und Wintersemester.
Die Beitragsermäßigung wird nur dann gewährt, wenn der Nachweis in der Geschäftsstelle bis spätestens 31.5. oder 30.11. eines Jahres vorliegt. Verspätet eingehende Bescheinigungen können nur für das folgende Halbjahr - sofern die Bescheinigung diesen Zeitraum noch umfasst - wirksam werden.
Bei Versäumnis des Termins sind nachträgliche Änderungen nicht mehr möglich. Eine rückwirkende Beitragsermäßigung kann nicht erfolgen.

Wichtiger Hinweis:

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass Mitgliedsbeiträge, die von der Bank aus verschiedenen Gründen zurückgegeben werden, in der Regel mit einer Rücklastschriftgebühr belastet sind, die das Mitglied zu tragen hat. Zusätzlich müssen wir Bearbeitungsgebühren und Porto berechnen. Diese zusätzlichen Kosten können Sie vermeiden, wenn Sie uns rechtzeitig Ihre neue Bankverbindung mitteilen. Wir wollen, dass Sie sich bei uns wohlfühlen und nicht ärgern müssen, wenn der Mitgliedsbeitrag durch unnötige Kosten erhöht wird.

Beitragskündigung

Die Kündigung, auch einzelner Abteilungen ist grundsätzlich nur zum 30.06. und 31.12. eines Jahres möglich. Das Kündigungsschreiben muss schriftlich (Email, Brief) bis spätestens 31.05. bzw. 30.11. eines Jahres in der Geschäftsstelle vorliegen. Die Tennismitgliedschaft ist nur zum 31.12. eines Jahres kündbar. Minderjährige bedürfen zum Austritt der vorherigen schriftlichen Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter, die zusammen mit der Austrittserklärung vorzulegen ist.


Aus „Sport für Alle Kinder“ wird "Leistung für Bildung und Teilhabe"

Information des Referats für Bildung und Sport der Landeshauptstadt München (August 2019)

Starke-Familien-Gesetz;
Änderungen bei den Bildungs- und Teilhabeleistungen ab 01.08.2019

Wie Sie sicherlich der Presse entnommen haben, tritt zum 01.08.2019 das Starke-Familien-Gesetz in Kraft. Dieses Gesetz beinhaltet einige Änderungen bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe. So werden unter anderem die Schulpauschale erhöht und Extraantragsstellungen entfallen, etc.

Des Weiteren wird die Teilhabeleistung von aktuell max. 10 Euro monatlich auf pauschal 15 Euro monatlich erhöht, sobald eine Aktivität im soziokulturellen Bereich vorliegt. Da in diesen Fällen die Pauschale komplett zur Auszahlung gelangt, hat sich die Landeshauptstadt München entschieden, von der Möglichkeit der Direktzahlung Gebrauch zu machen und die Leistung direkt an die Kundinnen und Kunden auszuzahlen. Eine Aufteilung der Beträge an verschiedene Zahlungsempfänger ist nicht zielführend.
Damit erfolgen also ab August (je nach Vereinbarungen mit den Kundinnen und Kunden evtl. auch erst später) keine Direktzahlungen des Jobcenters oder der Sozialbürgerhäuser mehr an die Sportvereine selbst.
Die Kundinnen und Kunden sind ab diesem Zeitpunkt eigenständig dafür verantwortlich, ihre Beiträge abzuführen, zu überweisen oder Einzugsermächtigungen für die Vereine zu erteilen.

Anett Meinhardt
Geschäftsführerin

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